Sanierung

Sanierung nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst drei ältere Richtlinien zur Energieeffizienz in Gebäuden ab und fasst sie zu einem Gesamtwerk zusammen. Unter anderem ist das GEG der Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV). Es ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten. Das GEG regelt alle Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden.

Das neue GEG ist verbindlich für alle Bauherren und Eigentümer von Gebäuden. Die neuen Regelungen, z.B. U-Werte beim Einsatz neuer Dämmung, müssen entsprechend im Detail umgesetzt werden.